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Bauherrenberatung
mit dem Ziel: Vermögensschäden zu vermeiden
Prozesse transparent und verständlich zu machen
das Ergebnis für den Auftraggeber zu optimieren
Eine unabhängige Beratung vor Baubeginn, besser noch vor Planungsbeginn kann viel Ärger, Nerven, Zeit und Geld sparen, zumal die größte Steuerungsmöglichkeit in den Anfangsphasen gegeben ist.
Nach einem Artikel des Hamburger Abendblattes vom 28.01.08
„ Pfusch am Bau: Schäden in Milliardenhöhe“
wird dies zu einem immer größeren Problem für Bauherren. Die Zahl der Mängel an Wohnhäusern stieg von 2006 zu 2007 durchschnittlich von 21 auf durchschnittlich 32 Fälle. Für die Beseitigung müssen Bauherren immer tiefer in die Tasche greifen. Die durchschnittliche Schadenshöhe ist von 8.975 auf 10.287 Euro gestiegen.
Ein Großteil der Schäden ist auf unzureichende Grundlagenbildung bzw. Planung zurückzuführen. Im Rahmen von Schadensgutachten werden in der Regel Planprüfungen vorgenommen. Da diese Leistung einen nachvollziehenden Charakter hat, biete ich Ihnen frühzeitige Beratung:
- beim Grundstückserwerb
- bei der Grundlagenermittlung
- bei den Planungsunterlagen in fachlich technischer Hinsicht - ein frühzeitig erkannter Planungsfehler ist deutlich besser als ein spät erkannter Ausführungsfehler!
- in Bezug auf die Einschaltung von Sonderingenieuren in fachlicher und terminlicher Hinsicht
- bei der Vorbereitung der Abnahme, speziell im Wohnungsbau
Fallbeispiele für mangelhafte Planung und die Folgen
Fallbeispiel 1:
Die Ausführungsplanung für ein Wohn- und Geschäftshaus bestand lediglich aus so genannten Leitdetails. Die ausführende Firma hat für sich erkannt, dass nach diesen Plänen nicht gebaut werden kann und hat die fehlerhafte Planung in eine mangelhafte Bauleistung umgesetzt. Bauen nach Leitdetails und siehe Pläne 4 und 5.
Fallbeispiel 2:
Das Bauamt lehnt die Bearbeitung des Bauantrages ab, weil die Garagenverordnung in keinem Punkt eingehalten worden ist: Rampenneigung 35%, Stellplatzbreite 1,70 m, Stellplatzlänge 4,70 m, Fahrgassenbreite 4,70 m. Das daraus folgende Nacharbeiten und das mehrfache Einreichen der Bauantragsunterlagen führt zu erheblichen Zeitverzügen. Siehe Pläne 1,2 und 3.
Fallbeispiel 3:
Die Erstellung einer Doppelhauses nach mangelhaften Plänen im Maßstab 1:100 führte erheblichen Schäden. Eine Ausführungsplanung lag nicht vor. Bauen nach mangelhaften Bauantragsunterlagen.
Fallbeispiel 4:
Die nachträgliche Teilunterkellerung eines Fachwerkgebäudes ohne Planung, Statik und Kenntnisse des Baugrundes führte zu erheblichen Schäden. Die angrenzenden Erdgeschosswände sind von Rissen durchzogen. Die Feuchtigkeit im Keller ist nicht zu beseitigen. Bauen ohne Planung

